ABGELTUNGSSTEUER KURZ ERKLÄRT

  • In Deutschland erstmals ab dem 1. 1. 2009 eingeführt. Der Satz beträgt 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, höchstens 28 %.
  • Betroffen sind Zinsen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds und Zertifikaten. Inländische Kreditinstitute müssen die Steuer abführen. Freistellungsaufträge sind möglich (bis 801 €, Ehegatten bis 1.602 €).
  • Mit dieser Steuer werden alle fiskalischen Ansprüche an Kapitalerträge im Rahmen eines festen Steuersatzes abgegolten. Angaben in der Steuererklärung sind nicht mehr nötig, außer es wird beantragt. Da der persönliche Steuersatz oftmals deutlich darüber liegt, ist diese Regelung für viele Anleger positiv.